Tätigkeitsbereiche
Worauf Sie sich in jedem Fall verlassen können
Immobilienrecht
Ich verfüge über langjährige Erfahrung im Bereich der Übertragung von Immobilieneigentum, insbesondere bei der Erstellung von Kauf- und Schenkungsverträgen. Da einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte im Forderungsmanagement liegt, verfüge ich über umfassende Erfahrung in der Vertragsgestaltung beim Erwerb belasteter Immobilien (mit Zwangsvollstreckungs- oder Hypothekenrechten). In solchen Fällen lege ich besonderen Wert auf die vertraglichen Sicherheiten, die dem Schutz sowohl der Verkäufer als auch der Käufer dienen. Darüber hinaus übernehme ich die Erstellung von Miet-, Unterhalts- und Leibrentenverträgen sowie die rechtliche Vertretung und Beratung von Wohnungseigentumsgemeinschaften.
Forderungsmanagement
Ich bin seit über als zehn Jahren im Bereich des Forderungsmanagements tätig. Zunächst vertrat ich Gläubiger, und seit meiner anwaltlichen Tätigkeit übernehme ich die Vertretung sowohl auf Gläubiger- als auch auf Schuldnerseite. Im Rahmen einer Erstberatung analysiere ich die Situation und erläutere die Vor- und Nachteile der verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten. Anschließend unterstütze ich meiner Mandanten bei der Auswahl des geeigneten Verfahrens zur Forderungsdurchsetzung – sei es das gerichtliche Mahnverfahren, das Insolvenzverfahren oder die Klageerhebung. Die richtige Wahl des Verfahrens ist von entscheidender Bedeutung, da sich die Verfahren in Dauer und Kosten erheblich unterscheiden können. Auf Schuldnerseite liegt mein Fokus auf der Vermeidung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch frühzeitige Kontaktaufnahme und Verhandlungen mit dem Gläubiger, stets unter Wahrung der Interessen meines Mandanten.
Gesellschaftsrecht
Wenn alle erforderlichen Informationen zur Gründung einer Gesellschaft vorliegen, übernehme ich die Erstellung der Gründungsunterlagen innerhalb kurzer Fristen. Bei einer vereinfachten Gründung (unter Verwendung des gesetzlichen Musterprotokolls) kann die Eintragung innerhalb weniger Stunden erfolgen; bei herkömmlichen Gründungen in der Regel innerhalb von zehn Tagen. Eine vereinfachte Gründung ist nur möglich, wenn die Gründer ausschließlich Bestimmungen verwenden, die im Musterprotokoll vorgesehen sind. Darüber hinaus berate ich umfassend bei Satzungsänderungen und übernehme die Erstellung der erforderlichen Unterlagen sowie die Vertretung der Gesellschaft vor dem Registergericht im Rahmen der Änderungsanmeldung. Da die Führung eines Unternehmens häufig neue vertragliche Regelungen erfordert, übernehme ich auch die Erstellung von Dienstleistungs-, Werk- und sonstigen Verträgen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von Gesellschaften.
Familienrecht
In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien so wichtig wie im Familienrecht, da häufig auch Personen betroffen sind, die ihre eigenen Interessen nicht vertreten können – insbesondere Kinder. Ich bemühe mich stets, die Beteiligten an einen Tisch zu bringen, um eine einvernehmliche und – soweit Kinder betroffen sind – kindgerechte Lösung zu erreichen. Nur wenn eine Einigung nicht möglich ist, erfolgt die Klärung des Konflikts im gerichtlichen Verfahren. Ich vertrete meine Mandanten in Ehescheidungsverfahren und allen damit verbundenen Folgesachen sowie bei der Auflösung nichtehelicher Lebensgemeinschaften – insbesondere in Fragen des Sorgerechts, Umgangsrechts, Unterhalts und der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung.
Erbrecht / Nachlassangelegenheiten
Im Erb- und Nachlassrecht biete ich umfassende rechtliche Beratung, die sowohl die Vorrangstellung des Testaments als auch die gesetzlichen Erbfolgeregelungen und - ordnungen umfasst. Ich übernehme die Erstellung von Testamenten und sonstigen erblichen Dokumenten sowie die Vertretung von Erben und Nachlassgläubigern im Verfahren vor dem Notar. Dabei gewährleiste ich persönliche Vertretung bei Nachlassverhandlungen.
Prozessvertretung (gerichtliche und außergerichtliche Verfahren
Ich übernehme die Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren, einschließlich Zivil- und Verwaltungsverfahren. Meine Tätigkeit umfasst alle Phasen des Verfahrens – von der Erstberatung und Vorbereitung der Unterlagen über die Vertretung in der mündlichen Verhandlung bis hin zur Teilnahme an Vergleichsverhandlungen. Unabhängig davon, ob es sich um vertragliche Streitigkeiten, Schadensersatzforderungen oder die Wahrnehmung von Rechten in nichtstreitigen Verfahren handelt – ich vertrete die Interessen meiner Mandanten engagiert und zielorientiert.
